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   OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08, 31 Wx 20/08   

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https://dejure.org/2008,5075
OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08, 31 Wx 20/08 (https://dejure.org/2008,5075)
OLG München, Entscheidung vom 12.09.2008 - 31 Wx 18/08, 31 Wx 20/08 (https://dejure.org/2008,5075)
OLG München, Entscheidung vom 12. September 2008 - 31 Wx 18/08, 31 Wx 20/08 (https://dejure.org/2008,5075)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 15 Abs. 2; ZPO § 771 § 829
    Drittwiderspruchsklage und Notarbeschwerde gegen Auskehrung des auf einem Notaranderkonto gepfändeten Kaufpreises

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Auf Notaranderkonto hinterlegtes Geld gepfändet: Rechtsbehelf?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statthafter Rechtsbehelf im Streit um die Auskehrung des Verkaufserlöses im Falle der Pfändung eines auf einem Notaranderkonto hinterlegten Kaufpreises bei angeblich zuvor erfolgter Abtretung der gepfändeten Kaufpreisforderung an einen Dritten; Verhältnis der ...

Verfahrensgang

  • LG Hof - 22 T 54/06
  • LG Hof - 57/06
  • OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08, 31 Wx 20/08

Papierfundstellen

  • DNotZ 2009, 113
  • FGPrax 2008, 265
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; OLG München FamRZ 2008, 728; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42, 49).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08
    Dabei muss die Auslegung des Tatrichters nicht zwingend sein; es genügt wenn sie nur möglich ist (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLG FamRZ 2005, 1933/1934).
  • BGH, 30.06.1988 - IX ZR 66/87

    Pfändung des Anspruchs gegen den Notar auf Auszahlung des Kaufpreises beim

    Auszug aus OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08
    aa) Die formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen der Pfändung sind erfüllt; insbesondere wurde im Wege der sogenannten Doppelpfändung richtigerweise sowohl die zivilrechtliche Kaufpreisforderung gegen die Käuferin als auch der öffentlich-rechtliche Auskehrungsanspruch gegen den Notar gepfändet (vgl. BGHZ 105, 60; Zöller/Stöber ZPO 26. Aufl. § 829 Rn. 33 "Notar"; Ganter DNotZ 2004, 421/432).
  • OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der

    Auszug aus OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; OLG München FamRZ 2008, 728; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42, 49).
  • BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04

    Alleinerbschaft bei Zuwendung des Immobilienvermögens und des verbleibenden

    Auszug aus OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08
    Dabei muss die Auslegung des Tatrichters nicht zwingend sein; es genügt wenn sie nur möglich ist (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLG FamRZ 2005, 1933/1934).
  • BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; OLG München FamRZ 2008, 728; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42, 49).
  • OLG München, 14.03.2008 - 31 Wx 10/08

    Amtstätigkeit des Urkundsnotars: Amtspflicht zur Unterlassung von Verfügungen

    Auszug aus OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08
    Eine Auferlegung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten auf den Notar, wie von dem Beteiligten zu 1 beantragt, ist ausgeschlossen; denn der Notar, dessen Bescheid im Verfahren der Notarbeschwerde die Wirkung einer erstinstanziellen Entscheidung hat, ist selbst nicht Verfahrensbeteiligter (vgl. BayObLGZ 1998, 6/8; OLG München vom 14.3.2008 - 31 Wx 010/08; Arndt/Lerch/Sandkühler BNotO 6. Aufl. § 15 Rn. 119; Schippel/-Bracker/Reithmann § 15 Rn. 78).
  • BayObLG, 16.01.1998 - 3Z BR 514/97

    Einreichung einer Urkunde beim Grundbuchamt durch einen Notar entgegen einer

    Auszug aus OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08
    Eine Auferlegung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten auf den Notar, wie von dem Beteiligten zu 1 beantragt, ist ausgeschlossen; denn der Notar, dessen Bescheid im Verfahren der Notarbeschwerde die Wirkung einer erstinstanziellen Entscheidung hat, ist selbst nicht Verfahrensbeteiligter (vgl. BayObLGZ 1998, 6/8; OLG München vom 14.3.2008 - 31 Wx 010/08; Arndt/Lerch/Sandkühler BNotO 6. Aufl. § 15 Rn. 119; Schippel/-Bracker/Reithmann § 15 Rn. 78).
  • KG, 28.06.2022 - 9 U 1098/20

    Schutzbereich der Einreichenspflicht des Notars aus § 40 Absatz 2 Satz 1 GmbHG;

    Beschwerdefähig ist jede Amtsweigerung des Notars, auch ein bloßes Unterlassen einer Amtshandlung (allgemeine Meinung, statt vieler vgl.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - I-3 Wx 91/09 -, Rn. 18, juris; OLG München, Beschluss vom 12. September 2008 - 31 Wx 018/08 -, Rn. 25, juris; OLG München, Beschluss vom 9. Mai 2008 - 31 Wx 31/08 -, Rn. 9, juris; KG Berlin, Beschluss vom 8. April 2003 - 1 W 58/03 -, Rn. 2, juris).
  • OLG München, 17.12.2008 - 31 Wx 80/08

    Notarbeschwerde: Auszahlung eines auf Notaranderkonto hinterlegten Kaufpreises

    Die zivilrechtliche Klage des Pfändungsgläubigers auf Feststellung des Bestehens der gepfändeten Forderung - eine Zahlungsklage kommt wegen der Hinterlegung nicht in Betracht - wird durch das Notarbeschwerdeverfahren nicht ausgeschlossen, wie umgekehrt die Möglichkeit zur Erhebung dieser Klage die Notarbeschwerde nicht ausschließt; die Rechtsbehelfe haben unterschiedliche Verfahrensgegenstände und stehen selbständig nebeneinander (vgl. zum Verhältnis der Notarbeschwerde zur Drittwiderspruchsklage Senatsbeschluss vom 12.9.2008, 31 Wx 18/08 = OLGR München 2008, 850).
  • OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 20/08

    Verfahrensrecht - Auf Notaranderkonto hinterlegtes Geld gepfändet: Rechtsbehelf?

    31 Wx 18/08 31 Wx 20/08.
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